Widerspruch statt Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich
– München, 08.04.2015 – Zahlreiche Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherungen auch viele Jahre nach Abschluss rückabwickeln und die eingezahlten Beiträge – zuzüglich lukrativer Zinsen – zurück verlangen. Nach Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs steht vielen Versicherungsnehmern neben der Möglichkeit einer, meist wirtschaftlich ungünstigen, Kündigung auch die Möglichkeit eines Widerspruchs offen, denn häufig wurden sie nicht wirksam über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Diese Rechtsprechung betrifft insbesondere Versicherungsverträge die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Eine Prüfung der Widerspruchsbelehrung lohnt sich in diesen Fällen. Die Lebensversicherungen sind aktuell oft erheblich weniger wert, als die eingezahlten Beträge.
Widerspruchsrecht bei unterbliebener oder fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
Ein Recht zum Widerspruch steht dem Versicherungsnehmer dann zu, wenn er entweder gar keine oder eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Häufige Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind:
- auf das Widerrufsrecht wird nicht in drucktechnisch hervorgehobener Form hingewiesen
- es wird nicht korrekt auf die Form des Widerspruchs hingewiesen
- die Belehrung über die Widerspruchsfrist ist nicht korrekt
Wird ein Versicherungsnehmer nicht korrekt über seine Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen, wird die Widerspruchsfrist erst gar nicht in Gang gesetzt. Eine Erklärung des Widerspruchs ist in diesen Fällen auch heute noch möglich. Eine Frist ist nicht einzuhalten.
gezahlte Beiträge zuzüglich lukrativer Zinsen zurück verlangen
Versicherungsnehmern, die den Widerspruch ihrer Lebensversicherung rechtmäßig erklären, muss der Versicherer neben den eingezahlten Versicherungsbeiträgen auch Zinsen in der Größenordnung von 4 bis 7 % p.a. zahlen. Die Zinsen stellen eine Nutzungsentschädigung für die überlassenen Beiträge dar. Im Gegenzug kann der Versicherer den Teil der eingezahlten Beiträge einbehalten, dar auf die Risikoabsicherung entfällt. Diese Kosten für den Versicherungsschutz stehen dem Versicherer zu.
Einen Widerspruch sollte man jedoch dann genau überlegen, wenn die Versicherung beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist oder weiteren Versicherungsschutz bietet. Hier sind die Vor- und Nachteile eines Widerspruchs genau abzuwägen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit Widerspruch und Rückabwicklungen von Lebensversicherungen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten mit verschiedenen Versicherungsverträgen deutschlandweit beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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