WMF AG – Squeeze-out: Barabfindung zu niedrig?
– München, 21.01.2015 – Nun ist es entschieden. Die Kleinaktionäre werden ausgeschlossen und die WMF AG wird nach 128 Jahren von der Börse verschwinden. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der WMF AG am 20.01.2015 wurde mit 99,52 % der gültigen abgegebenen Stimmen die Übernahme der WMF AG durch die beiden Großinvestoren beschlossen. Im Rahmen des Squeeze-out wird die Verschmelzung der WMF AG auf die Hauptaktionärin, die Finedining Capital, erfolgen. Den Kleinaktionären soll im Gegenzug eine angemessene Barabfindung (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG) gezahlt werden. Diese wurde auf EUR 58,37 je Stammaktie festgesetzt. Laut Zeitungsberichten hatten sich jedoch viele Kleinaktionäre mehr erhofft.
Kleinaktionäre fordern eine höhere Barabfindung – Spruchverfahren
Diesen Berichten zufolge sind die Kleinaktionäre vielfach auf den Squeeze-out nicht gut zu sprechen. Ihrer Meinung nach belaste die Übernahme das Unternehmen finanziell. Zudem bezweifelten die Kleinaktionäre die Angemessenheit der Barabfindung und forderten eine höhere Entschädigung. Sie kündigten an die Höhe der Barabfindung in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüfen lassen um eine höhere Entschädigung zu erreichen. Nicht selten werden Unternehmensbewertungen in solchen Spruchverfahren korrigiert und den Kleinaktionären eine höhere Barabfindung zugesprochen.
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