Rückabwicklung der Kapitalanlage durch Widerruf von Darlehen
– München, 01.01.2015 – Anleger, die ihre Kapitalanlage fremdfinanziert haben, stehen oft vor großen finanziellen Problemen, wenn die Anlage fehlschlägt. Sie verlieren nicht nur eingezahltes Kapital, sondern stehen auch noch vor einem riesigen Schuldenberg durch die Darlehen. Für diese Anleger gibt es neben der Falschberatung noch einen weiteren Ansatzpunkt die Kapitalanlage samt Darlehen zu beenden:
Fehlerhafte Widerrufsklausel des Darlehens und Widerruf der verbundenen Kapitalanlage
Oft bilden Darlehensvertrag und Kapitalanlage, wie z.B. eine Fondsbeteiligung, eine wirtschaftliche Einheit. In einem solchen von verbundenen Verträgen berechtigt eine fehlerhafte Widerrufsklausel des Darlehens zum Widerruf des Darlehens und damit zum Widerruf der Beitrittserklärung bezüglich der Kapitalanlage. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. März 2014 (Az. II ZR 109/13) zugunsten der Anleger bestätigt.
Individuelle Prüfung von verbundenen Verträgen
In einer aktuelle Überprüfung von Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen stellte die Verbraucherzentrale Hamburg laut eigenen Angaben bei fast 80 Prozent der Widerrufsklauseln Fehler fest. Erfahrungsgemäß sind die Widerrufsbelehrungen bei Darlehen zur Finanzierung von Kapitalanlagen ebenfalls überwiegend fehlerhaft. Ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Rahmen des Darlehensvertrages vorliegt und inwieweit die Kapitalanlage und der zugehörige Darlehensvertrag verbundene Verträge darstellen, ist individuell zu prüfen. Gerade bei Kapitalanlagen, die über Darlehen finanziert sind, sollten Sie Ihren Fall von einer auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit diversen rechtlichen Problemen bei Darlehensverträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten mit Darlehensverträgen beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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