– München, den 18.04.2017 –
Schadensersatz für Anleger der PT-Energie
Das dubiose Geschäftsgebaren der PT-Energie-Fonds schürt bereits seit längerem den Ärger der Anleger. Viele von ihnen wehren sich – auch gerichtlich. Das Landgericht Konstanz hat nun auch den beherrschenden Geschäftsführer der PT-Energie-Gruppe Erik Tröster selbst zu Schadensersatz verurteilt. Der von WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertretene Anleger konnte damit seinen Schaden von Herrn Tröster persönlich ersetzt verlangen.
Unseriöses Geschäftsgebaren
Die Liste der Versäumnisse, die die PT-Anleger der Fonds-Geschäftsführung vorwerfen, ist lang:
Fehlende bzw. stark verspätete Jahresabschlüsse, keine Angaben zu aktuellen Zahlen, pflichtwidrig unterlassene Einberufung von Gläubigerversammlungen, verzögerte bzw. ausbleibende Ausschüttungen und unbeantwortete Anfragen – um nur einige zu nennen.
Dabei hatte alles vielversprechend angefangen. Erik Tröster gründete 2008 die PT Erneuerbare Energien GmbH. Diese platzierte u.a. folgende Kapitalanlagen im Bereich erneuerbare Energien:
- PT Solardachpark München
- PT Energiefonds Deutsche Solardächer
- PT Energiefonds Neckarsulm – PT Energiefonds Neckarsulm GmbH & Co. KG
- PT Energiefonds Dingolfing – PT Energiefonds Dingolfing GmbH & Co. KG
- PT Energiefonds Bad Dürrheim – PT Energiefonds Bad Dürrheim GmbH & Co. KG
- PT Solardach Baden-Württemberg – PT Solardach Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
- PT Energiefonds SolarInvest
Anleger konnten sich so an Photovoltaik-Aufdachanlagen in ganz Deutschland, u.a. auch auf Dächern der BMW AG und Audi AG, beteiligen. Allerdings lief es von Anfang an nicht rund, das undurchsichtige Geschäftsgebaren nahm zu. Der Widerstand der Anleger formierte sich als sich die Probleme bei den Fonds häuften und kaum mehr Informationen von der Geschäftsführung zu erhalten waren.
geplatzte Kaufverträge mit Anlegern
Daraufhin bot Herr Tröster als Geschäftsführer der PT Energie Projekt & Service GmbH zahlreichen Anlegern an ihre Beteiligungen an den PT-Energie-Fonds abzukaufen. Der Großteil dieser Kaufverträge platzte allerdings, denn die vereinbarten Kaufpreise wurden nicht gezahlt. Angeblicher Grund hierfür sei laut Angaben der PT Energie eine noch nicht abgeschlossene Refinanzierung. Davon wussten die Anleger bei Abschluss der Kaufverträge jedoch nichts. Unsere Recherchen ergaben, dass die PT Energie Projekt & Service GmbH im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse nicht über die finanziellen Mittel zur Erfüllung der zahlreichen Kaufpreisforderungen verfügte. Dies wurde den Anlegern absichtlich verschwiegen und gegen die Pflicht zur Offenbarung verstoßen.
betroffene Anleger können Kaufpreis einfordern – WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte erstreitet Urteil für geschädigten Mandanten
Betroffene Anleger können sich gegen die ausbleibenden Kaufpreiszahlungen zur Wehr setzen. Das Landgericht Konstanz verurteile aktuell die PT Energie Projekt & Service GmbH und auch Herrn Tröster persönlich zur Zahlung des Kaufpreises an den von uns vertretenen Anleger. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für alle PT-Energie-Fonds-Anleger, die einen solchen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Sie können sowohl von der PT Energie Projekt & Service GmbH als auch von Herrn Tröster persönlich die Zahlung des Kaufpreises gerichtlich einfordern.
mögliche Schadensersatzansprüche
Daneben besteht für PT-Energie-Anleger auch die Möglichkeit sich bei einer Falschberatung bzw. aufgrund von Prospektfehler von der Beteiligung lösen und Schadensersatz von Hintermännern fordern. Im Wege des Schadensersatzes werden Anleger so gestellt, als hätten sie sich nie an dem PT-Energie-Fonds beteiligt, und sie erhalten ihre Einlagen (abzgl. Ausschüttungen) zurück. Nach unserer Einschätzung sind die Prospekte der PT-Energie-Fonds in mehreren Punkten grob fehlerhaft, sodass auch hier gute Chancen auf Schadensersatz bestehen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertritt als spezialisierte Fachanwaltskanzlei Mandanten mit Beteiligungen am PT-Energie-Fonds. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten mit unterschiedlichsten Fondsbeteiligungen beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.