– München, den 27.09.2019 –
Prämiensparen ade?
Stadtsparkasse München verschickt zehntausende Kündigungen
Tausende treue Kunden der Stadtsparkasse München haben schockierende Schreiben der Stadtsparkasse erhalten.
Nun kündigt die Stadtsparkasse München zum Jahresende einer Vielzahl von Kunden die Sparverträge „Prämiensparen flexibel“.
Prämiensparverträge aus den 90ern
Insbesondere in den 90ern warben die Sparkassen flächendeckend mit Sparverträgen, u.a. mit Extrazinsen, mit Prämien, die teils über die Vertragsjahre ansteigen.
Niedrigzinsphase belastet Sparkassen und Banken
Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet die Kreditinstitute nach wie vor. Sind Banken und Sparkassen in Kundenverträgen gebunden, die für Sparer vergleichsweise hohe Zinsen und Prämien zusprechen, wird dies für Geldinstitute nun teuer.
In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Sparverträge versucht von Geldinstituten zu beenden, wie z.B. die Scala-Verträge (wie wir berichteten).
Verschieden Sparkassen haben Prämiensparverträge bereits versucht zu beenden (wie berichtet), da das Niedrigzinsniveau zur finanziellen Belastung wird.
Kündigung der Sparkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen – BGH-Entscheidung kein Freibrief für Geldinstitute
Flexibel Sparen beendet die Stadtsparkasse nunmehr zum 31.12.2019 – die ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Geldinstitute können sich nicht pauschal auf das Niedrigzinsniveau berufen und damit die Kündigung begründen und den Vertrag kurzer Hand beenden. Das BGH-Urteil (14.05.2019, Az. XI ZR 345/18) ist jedoch etwas differenzierter zu betrachten.
Der BGH betrachtet zwar die anhaltende Niedrigzinsphase als sachgerechten Grund einer Kündigung durch die Sparkasse, jedoch kommt eine Kündigung durch die Sparkasse nur in Betracht, wenn das letzte Sparjahr, oftmals sind 15 Sparjahre mit Prämienanstieg vereinbart, erreicht wurde.
D.h. Verträge ohne Laufzeit können grundsätzlich nicht ohne weitere von der Sparkasse gekündigt werden.
Bei Kündigungen durch Sparkassen wird die Laufzeitvereinbarung aber nicht immer berücksichtigt, und eine Kündigung wird vor Ablauf und vor Erreichen des letzten Sparjahres bereits ausgesprochen.
Verträge unterschiedlich – Einzelprüfung erforderlich!
Sparkassen haben unterschiedliche Varianten an Sparverträgen vereinbart, daher ist es erforderlich den Vertrag im Detail zu prüfen.
Sparer sollten ihre Verträge und die Kündigung vom Fachanwalt prüfen lassen.
Was tun? Fachanwaltlichen Rat einholen!
Sparer sollten nicht überstürzt handeln.
Sparer sollten das Konto nicht spontan auflösen, das angesparte Geld nicht abheben. Sparer sollten der Kündigung nicht ohne Weiteres zustimmen oder akzeptieren.
Sparer sollten weiterhin die vereinbarten Raten einzahlen bzw. abbuchen lassen!
Prämiensparen flexibel – Sparer sollten sich nach Erhalt der Kündigung an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden und die Verträge prüfen lassen sowie das weitere Vorgehen abklären lassen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich seit Jahren mit Sparverträgen und berät und vertritt eine Vielzahl von Anlegern. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.