Prämiensparen – Quick-Check

bei Kündigung durch Sparkasse

Prämiensparvertrag weiter laufen lassen – Infos vom Fachanwalt!

Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:

Prämiensparer bei einer Sparkasse sind

Ihre Sparkasse eine Kündigung ausgesprochen hat

Sie den Prämiensparvertrag weiter besparen wollen

Ihre Handlungsmöglichkeiten:

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Prämiensparverträge aus den 90er Jahren

Die Sparkassen sehen sich vielmehr einer finanziellen Herausforderung gegenüber, die sich durch diese Prämiensparverträge immer mehr verschärft.

BGH-Urteil kein Freibrief für Sparkassen-Kündigungen

Die Sparkassen fühlen sich durch ein BGH-Urteil aus Mai 2019 zu den Kündigungen der Prämiensparverträge berechtigt und bestärkt.
Viele Sparkassen gehen generell von unbefristeten Verträgen aus und schicken massenweise Kündigungsschreiben an die Sparer.
ABER dieses BGH Urteil kann nicht generell für alle Prämiensparverträge „herhalten“ und eine Kündigung rechtfertigen.

Auf den Einzelfall kommt es an!

Es handelt sich nicht generell um unbefristete Verträge mit lediglich 15 Jahren Laufzeit, die Sparkassen mit Ihren Sparern abgeschlossen haben. Es wurden auch 25 Jahre vereinbart, oder sogar 99 Jahre.
Bedingungen sind bei allen Verträgen nicht einheitlich.
Im Einzelfall können sich damit Ansatzpunkte finden, die ein Festhalten am vereinbarten Vertrag begründen können.

Nehmen Sie eine Kündigung nicht ohne weiteres hin – gerade in Niedrigzinszeiten! Kommen Sie unverbindlich auf uns zu und erhalten weitere Informationen.

ZINSEN korrekt berechnet und ausgezahlt?

Ein weiteren Ansatzpunkt sind die Zinszahlungen aus den Sparverträgen. Besteht hier ein variabler Grundzins, sollten Sie genauer hinsehen (lassen). Mit fehlerhaften Zinszahlungen zu Lasten der Sparer musste sich der Bundesgerichthof bereits befassen und hat festgestellt, dass Sparern zu wenig gutgeschrieben wurde.
Selbst wenn Sie bereits Nachzahlungen erhalten oder angeboten bekommen haben, sollten Sie dies nicht ohne weiteres als korrekt hinnehmen.

Kommen Sie gerne auf uns zu.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir dort gerne für Sie um Kostendeckung an.

Bleiben Sie nicht untätig! Nehmen Sie das Kündigungsschreiben des Sparvertrages nicht ohne weiteres hin. WMP Rechtsanwälte hilft Ihnen gerne weiter.

Unsere Leistungen

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte –
profitieren Sie von unserer Expertise.
Handeln Sie jetzt!

Was wir dafür benötigen:

Prämiensparvertrag

Vertragsbedingungen (beide Innenseiten des Sparbuches)

Anlagen zum Vertrag (Prämienübersichten, Staffelungen etc.)

Kündigungsschreiben der Sparkasse

Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung falls vorhanden

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