P & R – Beraterhaftung prüfen lohnt sich
Bei vielen P & R – Geschädigten stehen aktuell das Insolvenzverfahren und die Gläubigerversammlungen im Fokus. Fakt ist aber, dass selbst bei bestem Verlauf der Insolvenzverfahrens die Insolvenzquote nicht den Schaden vollständig ersetzen wird.
Ersatz des kompletten Schadens
Ein Blick auf die Beraterhaftung bei P & R lohnt daher, da der Anspruch den Ersatz des kompletten Schadens möglich macht.
In den uns bekannten Beratungsgesprächen fand unserer Einschätzung nach regelmäßig keine korrekte Beratung statt. Für einen Schadensersatzanspruch reicht es dabei bereits aus, dass nur eine Aufklärungspflicht verletzt wurde.
Der Berater ist dann verpflichtet, das gesamte Investment rückabzuwickeln. Das heißt, der Anleger erhält sein investiertes Kapital abzüglich der erhaltenen Mieten zurück. Sollte der Insolvenzverwalter etwa die Mieten zurückfordern, so muss der Berater das gesamte Investment ersetzen,
Pflichten eines Beraters
Anlageberater sind verpflichtet, im Rahmen einer Beratung anleger- und objektgerecht zu beraten.
Der Kunde muss demnach unaufgefordert über alle entscheidungsrelevanten Umstände richtig aufgeklärt werden. Anlegergerecht ist eine Beratung, wenn diese insbesondere konkret zum individuellem Anlegerprofil, Anlagehorizont sowie den Vermögensverhältnissen des Anlegers passt.
Wer also eine sichere Anlage wünscht, dem darf kein hochspekulatives Investment empfohlen werden.
Zudem hat der Berater eine Plausibilitätsprüfung der vorhandenen Informationen über das empfohlene Investment zu leisten. Die vorhandenen Informationen müssen ergeben, dass die Anlage wirtschaftlich funktionieren kann (wirtschaftliche Tragfähigkeit). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Berater einen Kunden über negative Presseberichterstattung in einschlägigen Wirtschaftszeitungen aufklären.
Ob eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Typische Beratungsfehler
Aus unserer Erfahrung heraus haben die P&R – Berater nahezu immer eine oder mehrere der folgende Hinweise unterlassen:
• Kauf-, Rückkaufs- und Mietpreise lagen weit über Marktniveau, so dass die P&R – Anlagen schon nicht plausibel waren
• Einschlägige Presseberichte, die auf mangelnde Plausibilität hinwiesen
• Branchenrisiko aufgrund der Schifffahrtskrise seit 2008 und die Insolvenz vom Containerkonkurrenten Magellan (2016)
• Fraglicher Eigentumserwerb an den Containern
• Eingeschränkte Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer
• Höhe der Vermittlungsprovision ab den ersten Euro (bei freien Beratern nur wenn über 15 % der Anlagesumme)
Darüber hinaus haben wir noch weitere Beratungsfehler erkannt, denen im Einzelfall nachgegangen werden muss.
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten
Lassen Sie jetzt Ihr P&R – Beratungsgespräch auf Beratungsfehler von erfahrenen Fachanwälten prüfen.
Unsere Kanzlei ist auf die Analyse und Durchsetzung derartiger Ansprüche geschädigter Anleger spezialisiert. Wir verfügen über sehr hohes Know-how und langjährige forensische Erfahrung.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne kostenfrei eine Deckungsanfrage.
Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen wir einige Unterlagen und Informationen:
• Ihr/e P&R-Kauf- und Mietvertra(ä)g/e
• Unterlagen/Auflistung der erhaltenen Mietzahlungen
• Gedächtnisprotokoll zum Beratungsgespräch
• ggf. Kopie der Privat-Rechtsschutzversicherungspolice
Zur Erleichterung der Zusammenfassung des Beratungsgesprächs haben wir Ihnen einen Fragebogen entworfen, den Sie gerne verwenden können.
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