Lange Vermögensberatung GmbH: Widerruf von Schiffsfonds möglich
Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:
An Schiffsfonds beteiligt sind
Beteiligung durch Lange Vermögensberatung GmbH (teil-)finanziert haben
Ihre Chance auf Widerruf nutzen möchten
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
Widerruf
Rückabwicklung
Lange Vermögensberatung GmbH bot Finanzierung für Schiffsfondsbeteiligung an
Schiffsfonds galten lange Zeit als lukratives Investment. Auch die in München ansässige Lange Vermögensberatung GmbH empfahl ihren Kunden diese Anlage. Zur Steigerung der Rendite oder wer nicht genügend eigene Mittel hatte, dem wurde zusätzlich ein Darlehen für die Fondsbeteiligung angeboten. Die Lange Vermögensberatung GmbH trat dabei als Darlehensgeberin auf. Kunden, die Darlehen für Schiffsfondsbeteiligungen bei der Lange Vermögensberatung GmbH aufgenommen haben, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Denn die Verträge entsprechen nicht geltendem Recht und sind daher angreifbar.
Kreditverträge verstoßen gegen Verbraucherkreditrecht
Aufgrund der Beratung haben sich viele Anleger für eine Kreditaufnahme entschieden. Wie sich dabei herausstellte, entsprechen die Kreditverträge aber nicht geltendem Recht. Vielmehr verstoßen sie gleich in mehreren Punkten gegen das Verbraucherkreditrecht, dem sie unterliegen.
Widerrufsrecht ermöglicht die Rückabwicklung von Kredit samt Fondsbeteiligung
Das sind gute Nachrichten für enttäuschte Anleger. Die Verstöße ermöglichen es ihnen nämlich, die Kreditverträge und im gleichen Zug auch die dazugehörigen Fondsbeteiligungen zu widerrufen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach entschieden hat, haben Anleger damit Anspruch auf die Rückerstattung des gesamten Beteiligungsbetrags. Das schließt sowohl den eigenen als auch den fremdfinanzierten Anteil ein. Investoren können somit ihre gesamte Einlage zurückerhalten. Das Landgericht München I hat bereits in ersten Urteilen die Lange GmbH verurteilt, die gesamte Beteiligung rückabzuwickeln.
Ein Widerruf ist selbst dann möglich, wenn die Kredite bereits (teilweise) getilgt sind. Anlegern, die zumindest einen Teil des Investments über die Lange GmbH finanziert haben, ist die Prüfung ihrer Verträge durch einen Fachanwalt zu empfehlen.
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