– München, den 24.07.2015 –
BGH: Kontoführungsgebühren für Unternehmer auf dem Prüfstand – Kontoführungsgebühren für Unternehmer rückforderbar?
Die von Banken vereinnahmten Kontoführungsgebühren für Unternehmer stehen beim Bundesgerichtshof zur Prüfung an. Der Verhandlungstermin zur Sache XI ZR 434/14 ist für den 28.07.2015 angesetzt. Geklagt hat ein eingetragener Kaufmann, dieser will die hohen Kontoführungsgebühren von der beklagten Sparkasse zurück.
In der ersten Instanz klagte der Unternehmer aus eigenem sowie abgetretenem Recht die Kontoführungsgebühren zunächst vor dem Landgericht Baden-Baden ein. Das Landgericht bejahte den Rückzahlungsanspruch. In der Berufungsinstanz wurde die Klage jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe abgewiesen.
Die Sparkasse verlangte zwar lediglich einen Betrag von EUR 0,32 pro Buchungsposten, die Kontoführungsgebühren summierten sich allerdings bei dem Unternehmer wegen einer Vielzahl von Buchungen auf den immensen Betrag von EUR 77.637,38. Über die Rückforderung dieser EUR 77.637,38 hat der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden.
BGH-Urteil zu Kontoführungsgebühren von Verbrauchern
Mit Urteil vom 27.01.2015 hat der Bundesgerichtshof bereits zu von Banken vereinnahmten Kontoführungsgebühren bei Verbrauchern entschieden und die Kontoführungsgebühren für unzulässig erklärt. Verbraucher können damit grundsätzlich von der Bank / Sparkasse vereinnahmte Kontoführungsgebühren nebst Zinsen zurück verlagen.
Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen
Falls der Bundesgerichtshof in der anstehenden Verhandlung entscheidet, dass auch Unternehmer die von Banken / Sparkassen vereinnahmten Kontoführungsgebühren grundsätzlich zurückverlangen können, sollten Unternehmer Ihre Kontoauszüge prüfen und handeln. Betroffenen Unternehmern empfehlen wir, sich in diesem Fall an eine auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Ihre Ansprüche prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen.
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WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei kontinuierlich mit Fragen rund um Bankgebühren. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten im Bankrecht deutschlandweit beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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