– München, den 20.03.2018 –
Urteil gegen die Grüne Werte
>> jetzt klagen!
Wir waren bisher zurückhaltend gegenüber Anlegern der Grüne Werte, die sich noch nicht für eine Klage gegen die Grüne Werte entschieden hatten. Denn jeder Gerichtsprozess ist auch mit Risiken verbunden.
Uns liegt ein Urteil des Landgerichts München I gegen die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH vor. Das Gericht bestätigt die Auffassung, dass überraschende Klauseln im Rahmen der Darlehensverträge gegenüber dem Anleger verwendet wurden. Im Ergebnis erhält der Anleger sein investiertes Geld zurück.
Die Grüne Werte kann sich nicht damit nicht auf die vertraglichen Ausgestaltungen, die zu Lasten des jeweiligen Anlegers ausfallen, zurückziehen.
Das Landgericht München I hat im Urteil gegen die Grüne Werte unter der Überschrift „Empfangsbestätigung und Bestätigung der Kenntnisnahme“ entschieden:
„Der durchschnittliche Anleger muss jedoch nicht damit rechnen, dass unter dieser Überschrift im kleingedruckten der Hinweis auf ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gegeben wird.“
und weiter stellt das Landgericht fest, es
„ist überhaupt nicht erkennbar, dass es sich bei der Geldanlage um ein Darlehen handelt.“
Nach der Verurteilung der Grüne Werte durch das Landgericht München I sehen wir die Erfolgsaussichten für die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen stark gestiegen.
Außergerichtliches Vorgehen nicht mehr aussichtsreich
Aufgrund der derzeitigen Blockadehaltung der Grüne Werte Gruppe bewerten wir ein außergerichtliches Vorgehen mittlerweile als nicht mehr aussichtsreich. Um Ansprüche durchzusetzen, ist daher aus unserer Sicht der Klageweg zu beschreiten.
Grüne Werte stellen aktuell Zahlungen in Aussicht – dies ändert jedoch nichts an Ihren Ansprüchen
Weiteren Beteuerungen, die aktuell telefonisch seitens der Grüne Werte Gesellschaften an die Anleger gegeben werden, dass wohl Ende März Zahlungen erfolgen würden, wären zwar eine nette Geste gegenüber den Anlegern, dennoch ändert dies nichts daran, dass unwirksame Nachrangklauseln vereinbart wurden und damit letztlich ein Darlehensvertrag ohne Nachrangstellung besteht – wie eben vom Landgericht München I gegenüber der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH geurteilt.
Lassen Sie sich nicht länger hinhalten.
WinterWotsch Rechtsanwälte vertreten aktuell einen Vielzahl an Mandanten gegenüber der Grüne Werte Gruppe – wir unterstützen auch Sie gern!
Nehmen auch Sie gerne Kontakt mit uns auf.