– München, den 13.09.2019 –
Grüne Werte Energie GmbH und Grüne Werte Wertzins 2 GmbH in Insolvenz – was tun?
vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Zahlreiche Anleger und Darlehensgeber an die Grüne Werte Energie GmbH und die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH warten nun schon über zwei Jahre auf Zins- und Auszahlungen. Bis sie Geld sehen, werden sie nun nochmals warten müssen, denn über das Vermögen der Grüne Werte Energie GmbH und der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH wurde am 21.08.2019 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was erfolgt als nächstes?
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Zunächst verschafft sich der Insolvenzverwalter einen Überblick – der Insolvenzverwalter der jeweiligen Gesellschaft schreibt die Gläubiger an.
Was können Grüne Werte Anleger nun tun?
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens können Anleger derzeit nicht aktiv tätig werden. Forderungsanmeldungen von Gläubigern können derzeit noch nicht vorgenommen werden.
Kommen Sie bereits jetzt auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne im weiteren Verlauf.
Im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens wird der Prozess gegen die insolvente Gesellschaft/en aufgrund des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Soweit auch der Geschäftsführer, ohne dass er sich im Insolvenzverfahren befindet, persönlich verklagt ist, nimmt das Gerichtsverfahren gegen diesen Beklagten seinen normalen Gang.
Im Rahmen der Vollstreckung aufgrund eines vollstreckbaren Titel, eines erstrittenen Urteils gegen die Grüne Werte Energie GmbH bzw. die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH können ebenfalls aufgrund des nun laufenden Insolvenzverfahrens diese Maßnahmen nicht weiter verfolgt werden. Grüne Werte Anleger können hier momentan nichts unternehmen.
Kommen Sie bereits jetzt auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne im weiteren Verlauf.
Im außergerichtlichen Verfahren, sollten Grüne Werte Anleger, die noch nicht tätig geworden sind, soweit noch nicht erfolgt, noch laufende Verträge versuchen zu beenden und in Erwägung ziehen, ggf. gegen den Geschäftsführer Klage auf Schadensersatz zu erheben.
Wir sind mit der Materie der Grüne Werte Gesellschaften bereits aus vielfachen Mandatierungen und Gerichtsverfahren vertraut und sind Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gerne behilflich.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kontaktieren wir diese gerne nach Beauftragung und fragen um Kostendeckung an.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens können Anleger derzeit nicht aktiv tätig werden. Forderungsanmeldungen von Gläubigern können derzeit noch nicht vorgenommen werden.
Kommen Sie bereits jetzt auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne im weiteren Verlauf.
Nehmen auch Sie gerne Kontakt mit uns auf.