Der FHH Fonds Nr. 14 MS „Carpathia“ GmbH & Co. Containerschiff KG meldete im Februar 2017 Insolvenz an. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 14 haben nun letzte Woche weitere unliebsame Post erhalten. Der Insolvenzverwalter Dr. Penzlin fordert die Ausschüttungen der Jahre 2004 – 2008 von den Anlegern zurück. Somit droht den Anlegern endgültig der Totalverlust des Investments.
Keine vorschnelle Zahlung
Nach Darstellung des Insolvenzverwalters reicht die vorhandene Insolvenzmasse des FHH Fonds Nr. 14 nicht aus, die Ansprüche der Gläubiger vollständig zu befriedigen. Dabei bleibt der Insolvenzverwalter allerdings bislang einen überprüfbaren Beleg schuldig.
Betroffene Anleger sollten daher nicht vorschnell Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten. Nach unserer Auffassung sollte zunächst geprüft werden, ob der Anspruch des Insolvenzverwalters tatsächlich besteht. Letztendlich dürfen Ausschüttungen nur in der Höhe zurückgefordert werden, wie offene Forderungen von Gläubigern bestehen.
Am 19.01.2018 hat das Landgericht Hamburg eine Klage eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen zurückgewiesen. Der Insolvenzverwalter konnte nicht nachweisen, dass die Gelder tatsächlich benötigt werden.
Auch beim FHH Fonds Nr. 14 bestehen unseres Erachtens Zweifel, ob die Forderungen berechtigt sind.
Fristen des Insolvenzverwalters
Anleger sollten sich nicht von den gesetzten Fristen unter Druck setzen lassen, da Insolvenzverwalter erfahrungsgemäß nicht sofort Zahlungsklagen einreichen. Vielmehr sollten Anleger die Zeit für eine rechtliche Prüfung nutzen.
Rechtliche Prüfung zum FHH Fonds Nr. 14 lohnt sich
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung nach § 172 HGB Ausschüttungen zurückzuzahlen. Allerdings sind die Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter nicht immer gerechtfertigt. So können Ausschüttungen auch dann von Gewinnen gedeckt gewesen sein, wenn die Fondsgesellschaft später Insolvenz angemeldet hat. Zudem muss der Insolvenzverwalter die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse hinreichend darlegen.
Eine Überprüfung, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters gerechtfertigt sind, lohnt sich oft.
Wir machen vermehrt die Erfahrung, dass Insolvenzverwaltern bei der Geltendmachung der Forderungen handwerkliche Fehler unterlaufen. Diese können erfolgreich zur Abwehr der Forderungen eingesetzt werden.
UNVERBINDLICH Erstbewertung
Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen wir einige Unterlagen und Informationen:
- Zeichnungsschein zum FHH Fonds Nr. 14
- Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters
- ggf. Kopie der Privat-Rechtsschutzversicherungspolice
Sprechen Sie uns unverbindlich an und lassen Sie Ihre Möglichkeiten durch unsere erfahrenen Fachanwälte prüfen!