Namensschuldverschreibung

Energy Capital Invest (ECI)

Schadenersatzklagen sind aussichtsreich!

Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:

Energy Capital Invest Fonds des Typ XVII besitzen

Ihre Chance auf Schadensersatz maximieren möchten

ihre Ansprüche vor Verjährung schützen möchten

Ihre Handlungsmöglichkeiten:

Schadensersatzklage auf Grund von Prospektfehlern

Teilnahme am Musterverfahren

Die Ausgangslage

Energy Capital Invest (ECI) winkte mit Renditen bis zu 12% p.a. für ihre Fonds und Namensschuldverschreibungen. Während die ersten Fonds der Energy Capital Invest (ECI) die prognostizierten Ausschüttungen erbrachten, wurden die Anleger im Herbst 2015 durch einen Debt-to-Equity-Swap unfreiwillig zu Aktionären der Energy Capital Invest (ECI). Der tatsächliche Aktienwert ist bis heute ungewiss, der Handel damit bis auf drei Jahre untersagt. Daher besteht bei den Anlegern große Unsicherheit darüber, was aus ihrem Investment wird.

Energy Capital Invest (ECI) und die Anteilsumwandlung

Ab 2008 legte ECI zahlreiche Fonds und Namensschuldverschreibungen mit hohen Gewinnprognosen auf. Gegenstand dieser Investments war der Handel mit Gewinnungsrechten und der Förderung von Erdöl und -gas in Texas und Alaska sowie der Einrichtung der entsprechenden Infrastruktur vor Ort. Die Investitionen beliefen sich insgesamt auf etwa eine halbe Milliarde Euro.

Im Herbst 2015 beschloss die Geschäftsführung der ECI unter Mitwirkung ihrer Treuhandkommandit-Gesellschaft, die Gewinnbeteiligungsrechte seiner Fonds und Namensschuldverschreibungen im Rahmen einer konzernbezogenen Geschäftseinbringung in ein Luxemburger Unternehmen einzubringen, nämlich die Deutsche Oel- & Gas S.A. (DOG S.A.). Im Gegenzug erhielten die Anleger Aktien dieser Gesellschaft.

Zweifelhafte Bewertung und unklarer Aktienwert

Anstatt der erwarteten Gewinnausschüttungen, welche seit der Umwandlung ausgesetzt sind, haben die Anleger nun ein Aktienpaket von ungeklärtem Wert, welches sie aktuell nicht einmal verkaufen können. Sie erhielten lediglich eine Berechnung darüber, wie viele Aktien sie als Gegenwert ihrer Kommanditbeteiligung erhalten. Diese sind von der DOG S.A. selbst mit einem Stückpreis von € 13,50 angegeben, was allerdings einer zweifelhaft hohen Unternehmenswebewertung von € 6,75 Milliarden entspräche. Da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist, besteht über den tatsächlichen Wert der Aktien große Ungewissheit.

Klagewelle gegen Energy Capital Invest (ECI)

Es wurden bereits zahlreiche Schadensersatz-, Kündigungs- und Auskunftsklagen gegen Energy Capital Invest (ECI), den Geschäftsführer Kay Rieck sowie weitere verwickelte Unternehmen eingereicht.

Betroffen sind bisher die US Öl- und Gasfonds IX, X, XI, XI, XIII, XIV XV, XVI und XVII GmbH & Co. KG sowie die US Öl- und Gas Namensschuldverschreibung 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 22 GmbH & Co. KG.

Die Klagegründe sind vielfältig und reichen, von der undurchsichtigen Konzernstruktur, personellen Verflechtungen und daraus entstehende Interessenkonflikten bis hin zu Prospektfehlern.

Relevant für Anleger ist in diesem Fall vor allem der Emissionsprospekt. Dieser muss alle wesentlichen Informationen enthalten, die der Investor benötigt, um das Risiko einer Beteiligung abzuwägen. Unvollständige oder gar unrichtige Angaben stellen einen handfesten Klagegrund dar. Im Fall von Energy Capital Invest (ECI) wurden gleich mehrere Prospektfehler festgestellt. Dazu gehören unter anderem unrealistische Erfolgsaussichten sowie mangelnde Angaben zu Gutachten, fehlenden Genehmigungen und Rechtsstreitigkeiten.

Ihre Chance auf Rückabwicklung: die Schadenersatzklage

Die Umwandlung Ihrer Anlage in nicht-handelbare Aktien kommt unserer Auffassung nach einer Enteignung gleich, von der die DOG S.A. und letztlich auch Herr Kay Rieck profitieren. Ihnen als betroffenem Investor bieten sich verschiedene rechtliche Vorgehensweisen. Doch nicht alle davon sind wirtschaftlich vielversprechend, steht doch vor allem die finanzielle Entschädigung im Vordergrund. Weder die Anfechtung des Einbringungsbeschlusses, noch eine außerordentliche Kündigung Ihrer Beteiligung führt zu einer Rückabwicklung des Investments.

Eine Schadenersatzklage auf Basis der Prospektfehler hat unsere Einschätzung nach besonders große Aussichten auf Erfolg. Dass der Emissionsprospekt Ihnen als Anleger nicht alle Informationen geliefert hat, um die Risiken realistisch einzuschätzen, rechtfertigt eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung. Sie werden dabei so gestellt, als hätten Sie die Investition nie getätigt.

Kostengünstig und aussichtsreich: Musterklage im KapMuG-Verfahren

In Fällen mit vielen Geschädigten sieht das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ein Musterverfahren vor, nach dem anschließend in allen Einzelfällen verfahren wird. In einem Musterfeststellungsantrag werden die konkreten Klagepunkte definiert. Gehen mindestens zehn gleichgelagerte Anträge ein, wählt das Gericht einen Musterkläger aus. Die Entscheidungen zu den Klagepunkten, die in diesem Musterverfahren gefällt werden, finden dann auf jeden einzelnen Fall Anwendung. So sind in den weiteren Verfahren lediglich etwaige Besonderheiten der Fälle zu klären.

 

Daraus ergeben sich für Sie als Anleger gleich mehrere Vorteile: Zum einen können Ihre Ansprüche nicht mehr verjähren, sobald sie fristgemäß im Musterverfahren angemeldet sind. Da die Beweisaufnahme nur ein einziges Mal erfolgt, ist das Verfahren zudem für alle Kläger deutlich kostengünstiger. So müssen sie zum Beispiel keine Vorschüsse für Gutachten leisten. Für den Fall, dass die Klage nicht erfolgreich sein sollte, werden die Prozesskosten unter allen Klägern aufgeteilt, was das Risiko minimiert.

 

Zum ECI-Fonds XVII wurden bereits 10 KapMuG-Anträge beim Landgericht Stuttgart gestellt. Weitere Anträge sind zu dem ECI-Fonds XIV und den Namensschuldverschreibung 1, 2, 5 bereits anhängig.

 

Zu den Namensschuldverschreibungen 1, 2 und 5 hat das Landgericht Stuttgart Beschlüsse zur Veröffentlichung eines Musterfeststellungsantrages erlassen. Diese werden nun im Klageregister veröffentlicht.

 

Dann läuft die sechsmonatige Frist zur kostengünstigen Anmeldung weiterer Ansprüche im Musterverfahrensprozess.

Die spezialisierte Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Energy Capital Invest (ECI) -Anleger in Klage- und KapMuG-Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Lassen Sie Ihre individuellen Ansprüche jetzt kostenlos von unseren Spezialisten prüfen.

Unsere Leistungen

Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche

Teilnahme am Musterverfahren in Ihrem Namen

Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche

Was wir dafür benötigen:

Prospektunterlagen zur Anlage

Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung falls vorhanden

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