Alte Bausparverträge im Fokus der Bausparkassen
Bausparern drohen Zinseinbußen
– München, 01.01.2015 – Viele Bausparer haben in alten Bausparverträgen ein für heutige Zeiten hohes Zinsversprechen von bis zu 5 % p.a. erhalten. Oftmals werden daher zuteilungsreife Bausparverträge von Bausparern stehen gelassen, denn es gibt derzeit keine Anlagemöglichkeit mit vergleichbarer Verzinsung und Sicherheit. Die Bausparkassen wollen sich aus diesen, für sie teuren, Verträgen lösen. Das anhaltende Niedrigzinsniveau macht ihnen zu schaffen. Viele kündigen daher alte Bausparverträge.
Bausparer müssen Kündigungen nicht hinnehmen
Diese Massenkündigungen müssen Bausparer in den meisten Fällen jedoch nicht hinnehmen. Die Begründungen der Bausparkassen für die Kündigungen sind unsere Einschätzung nach zum großen Teil rechtlich nicht haltbar. Begründet werden die Kündigungen unter anderem damit, dass der Zweck einer Aufnahme von Baudarlehen mit zuteilungsreifen Verträgen nicht mehr gegeben sei und daher ein Kündigungsrecht bei diesen Verträgen bestehe. Nur weil ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, heißt das aber nicht automatisch, dass der Bausparkasse ein Kündigungsrecht zusteht. Bausparer können sich gegen solche Kündigungen zur Wehr setzten. In der derzeitigen Niedrigzinsphase lohnt es sich an diesen günstigen Verträgen festzuhalten und sich die vergleichsweise hohen Zinsen zu sichern.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit Kündigungen von Bausparverträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten mit unterschiedlichsten Sparverträgen deutschlandweit beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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