Widerrufsrecht bei Altverträgen endet : 21.06.2016

– München, den 21.03.2016- Wohnraumimmobilienrichtlinie beendet bei Altverträgen „ewiges“ Widerrufsrecht Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnraumimmobilienkredit-Richtlinie der Europäischen Kommission wurde verabschiedet und ist zum 21.03.2016 in Kraft getreten.Das für alte Immobiliendarlehen bestehende sog. ewige Widerrufsrecht wurde damit vom Gesetzgeber gekippt. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist ein Widerruf von „Altverträgen“ nach dem 21.06.2016 nicht mehr möglich. Ein „Altvertrag…