Vorlagebeschluss zum OLG Celle – Musterverfahren rückt näher
Am 05.06.2018 wurde der sog. Vorlagebeschluss des Landgerichts Stade in einem unserer Musterverfahren im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das OLG Celle entscheidet nun, wer Musterkläger das Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG-Verfahren) mit welchen Feststellungszielen wird.
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte hat gute Aussichten den Musterkläger zu stellen. Der Musterkläger führt federführend das Musterverfahren.
Anmeldung zum KapMuG-Verfahren innerhalb der 6-Monats-Frist
Das OLG Celle macht den Beschluss über den Musterkläger dann ebenfalls im Bundesanzeigers bekannt. Ab dieser Veröffentlichung läuft sodann die 6-Monats-Frist zur Anmeldung von Schadensersatzansprüchen. Diese Frist ist für alle (vormaligen) Anleger des ECI-Fonds XVII wichtig, die kein eigenes Klageverfahren eingereicht haben.
Durch die Anmeldung zum Musterverfahren können (vormalige) Anleger kostengünstig und ohne Prozesskostenrisiko ihre Schadensersatzansprüche geltend machen und die Verjährung hemmen.
Im Musterverfahren entscheidet zunächst das OLG über das Vorliegen der geltend gemachten Prospektfehler. Gegen die Entscheidung des OLG steht beiden Parteien der Gang zum Bundesgerichtshof offen.
Jetzt Anmeldung vormerken!
Die Anmeldung ist allerdings zwingend über einen Rechtsanwalt vorzunehmen.
Anleger können sich bereits jetzt bei der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vormerken lassen, damit sie keine Fristen verpassen.
Wirkung des Musterentscheids
Die festgestellten Prospektfehler entfalten Wirkung für alle Gerichte, welche mit diesen Klagen befasst sind. Die Untergerichte haben in den individuell anzustrengenden Klageverfahren daher lediglich noch die Besonderheiten des Einzelfalls zu klären, wobei die festgestellten Prospektfehler bindend sind.
Die Vorteile eines KapMuG-Verfahrens
- Der Anleger ist in der Lage seine Ansprüche gegen ECI effektiv durchzusetzen
- Komplexen Rechtsfragen und Tatsachen müssen nur ein einziges Mal in einer Beweisaufnahme geklärt werden
- Kein Auslagenvorschuss für Gutachten
- Kosten werden unter allen Klägern anteilig aufgeteilt, daher sinkt das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger
- Die Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren hemmt die Verjährung (§204 Nr. 6a BGB)
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertreten aktuell einen Vielzahl an Mandanten gegenüber der ECI-Gruppe – wir unterstützen auch Sie gern!
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